Gesetzliche Grundlagen

Anlagensicherheit ist der Oberbegriff der Sicherheit bei genehmigungsbedürftigen oder nicht-genehmigungsbedürftigen Anlagen. Es umfasst alle Rechtsgebiete, die sich mit dem Schutz der Öffentlichkeit sowie der Beschäftigten sowie der Umwelt und Umgebung beschäftigen. Dabei werden alle Immissionswege betrachtet – Übertragung über Luft, Boden, Wasser sowie Energieeinstrahlung. Nicht zuletzt geht es bei der Anlagensicherheit auch um wirtschaftliche Interessen, denn die Sicherheitstechnik verhindert, dass Schäden im kleinen und großen Maßstab entstehen. Unter den Rechtsgebieten ist im Besonderen die 12. BImSchV (StörfallV) zu nennen, die sich mit schweren Unfällen beschäftigt.

Störfallverordnung (Störfall V)

Die StörfallV ist die nationale Umsetzung der europäischen Seveso-Richtlinie 2012/18/EU. Hier müssen Betriebsbereiche, die eine bestimmte Menge von Stoffen oder Stoffkategorien verwenden, zahlreiche Pflichten erfüllen, da Unfälle mit diesen Stoffen besondere Gefahren für die Öffentlichkeit hervorrufen.

Wenn ein Betreiber bestimmte Stoffe in einer festgelegten Menge verwendet, wird sein Betrieb ein Betriebsbereich. Dies definiert sich über die maximale Menge der Stoffe, die im Betriebsbereich vorhanden sind. Sollte diese Menge eine in der Verordnung gesetzte Schwelle überschreiten, liegt ein Betriebsbereich vor und die Störfallverordnung muss eingehalten werden.

Sollte Ihr Betrieb unter die Störfallverordnung fallen, sind einige Pflichten einzuhalten. Zunächst ist die Anlage nach dem Stand der bewährten und erprobten (Sicherheits-)Technik zu errichten und zu betreiben. Demnach sind es ausreichende z.B. ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zur Verhinderung von Störfällen und – falls doch ein Störfall eintritt – ausreichende Vorkehrungen zur Begrenzung von Störfällen. Des Weiteren muss alle drei Jahre eine Information der Nachbarschaft nach §8a bzw. §11 StörfallV durchgeführt werden.
Je nach Menge der verwendeten Stoffe, fällt ein Betriebsbereich in die untere oder obere Klasse nach StörfallV. Die Pflichten für die Betriebsbereiche unterer Klasse bestehen z.B. aus dem “Konzept zur Verhinderung von Störfällen“. Für die Betriebsbereiche oberer Klasse bestehen erweiterte Pflichten, z.B. der Sicherheitsbericht (SiB) und der Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP).

Sicherheitsbericht (§9 Störfall V)

Der Sicherheitsbericht ist für Betriebsbereiche nach der StörfallV erforderlich. Der Sicherheitsbericht ist ein umfassendes Gesamt-Kompendium über die Anlagensicherheit in allen Bereichen des Betriebs – in allen Sparten der Sicherheitstechnik, wie z.B. Explosionsschutz, Brandschutz oder betriebliche Sicherheit. Genauer unter die Lupe genommen werden diese Sicherheitsaspekte in sogenannten sicherheitsrelevanten Anlagenteilen.

Der Sicherheitsbericht erfordert Ausbreitungsrechnungen, die darstellen, wie weit der Gefährdungsbereich der möglichen Störungen des Betriebsbereiches ist. Dabei sind denkbare Störungen, unwahrscheinliche Störungen (sogenannte Dennoch-Störfälle) und Notfallszenarien mit einzubeziehen.

Sicherheitsrelevante Anlagenteile

Sicherheitsrelevante Anlagenteile sind Teile eines Betriebsbereichs mit einer großen Menge gefährlicher Stoffe. Bei einem solchen Anlagenteil, ggf. unter Berücksichtigung seiner Umgebung, kann eine störfallrelevante Auswirkung nicht ausgeschlossen werden. Konkrete Zahlen findet man im Bericht KAS 1B.

Systematische Gefahrenanalyse (HAZOP, PAAG)

Wenn ein sicherheitsrelevantes Anlagenteil identifiziert ist, fordert die Störfallverordnung, dass dieser Anlagenteil in einer systematischen Gefahrenanalyse auf ihre Anlagensicherheit analysiert wird. Für dieses Verfahren gibt es mehrere Ansätze – das wohl bekannteste ist das HAZOP-Verfahren (Hazard & Operability Study). Darin werden mehrere Leitwörter (Guidewords) auf eine Sollfunktion, die den bestimmungsgemäßen Betrieb beschreibt, angewendet um, zunächst unter Vernachlässigung der Schutzeinrichtungen, ein fiktives Ereignis zu generieren. Im nächsten Schritt werden dagegen die Schutzeinrichtungen (technisch und organisatorisch) aufgelistet. Abschließend wird in einer Risikoanalyse abgeschätzt, welche Auswirkung und welche Wahrscheinlichkeit ein Ereignis hätte. Wenn diese Daten einen bestimmten Wert unterschreiten, ist eine ausreichende Sicherheit gegeben.

Sicherheitsstufen von PLT-Einrichtungen (VDI 2180 / SIL-Stufen)

Sollte einmal ein Restrisiko in einem Prozess verbleiben, ist es unter Umständen nötig, weitere Schutzmaßnahmen einzurichten. Dazu sind oft Sicherheitsventile und Berstscheiben im Einsatz. Es kann aber auch möglich sein, PLT-Schutzeinrichtungen zu verwenden, wenn bspw. ein Stoff toxisch ist und das Abblasen zu Sicherheitsrisiken führen würde. Die Schutzeinrichtungen werden mit einer SIL-Stufe (Safety Integrity Level) klassifiziert. Dieses Bauteil, bestehend aus Sensor, Stelleinheit und Aktor, sorgt dann dafür, dass einmal außer Kontrolle geratene Prozesse in einen sicheren Zustand geführt werden.

Freisetzung toxischer Stoffe, Explosionsszenarien und Brandszenarien

Die Freisetzung toxischer Stoffe kann im Falle von Versagen von Einrichtungen passieren. Sollten Einrichtungen versagen, ist eine toxische Wirkung sowohl innerhalb als auch außerhalb möglich. Um die Gefährdungsbereiche festzustellen, werden dafür Ausbreitungsrechnungen angefertigt. Dabei spielt der Störfallbeurteilungswert eine Rolle, der sich je nach Stoff unterscheidet. In den Regelwerken wird auf die AEGL- (Acute Exposure Guideline Levels) und auf die ERPG-Werte (Emergency Response Planning Guidelines) hingewiesen – zusammengefasst in den PAC-Werten.

Im Zuge der Ausbreitungsrechnungen können bei der Freisetzung brennbarer Stoffe Explosionen entstehen. Bei Explosionen ist der Überdruck von Bedeutung, welche die Druckwelle der Explosion auslöst.

Brandszenarien sind eine Kategorie von Auswirkungsbetrachtungen, die in Vollbrände und Entstehungsbrände unterschieden werden. Bei Entstehungsbränden ist die Umsetzung des Brandguts nicht vollständig, sodass toxische Gase entstehen. Bei Vollbränden wird unterstellt, dass die Gefährdung durch die Wärmestrahlung der strahlenden Oberfläche entsteht.

Ausbreitungsrechnungen

Aufgrund dieser möglichen Einwirkungen sind Ausbreitungsrechnungen nötig, die darstellen, wie weit der Gefährdungsbereich der möglichen Störungen des Betriebsbereiches ist. Dabei sind denkbare Störungen, unwahrscheinliche Störungen (sogenannte Dennoch-Störfälle) und Notfallszenarien mit einzubeziehen.

Eingriffe Unbefugter (KAS-51)

Eine weitere Möglichkeit, Störfälle bei einem Betriebsbereich hervorzurufen, ist ein Eingriff Unbefugter. Hier sind zunächst Außentäter und Innentäter zu betrachten. Darüber hinaus ist ein Eingriff Unbefugter über Computersysteme (Cybersicherheit) möglich oder über Drohnen. Diese Bereiche können einen Einfluss haben und sind in Risikobetrachtungen zu beachten.

Abstandsgutachten (KAS-18 / KAS-32 / §50 BImSchG / Bauleitplanung)

Abstandsgutachten für Betriebsbereiche und die öffentliche Bebauung sind ein großes Thema. In einer Welt, in der Platz zunehmend geringer wird und ein Zusammenrücken von Anlagen und Bebauung oft nicht zu vermeiden ist, ist ein Abstandsgutachten nach KAS-18 notwendig.

Für die raumbedeutsamen Planungen in der Umgebung von Betriebsbereichen nach StörfallV/Seveso-III sind angemessene Abstände vorzusehen, die angeben, welches Gefährdungspotential von einem Betriebsbereich ausgeht. Dadurch sollen besonders schutzwürdige Gebiete geschützt werden (z.B. Wohnbebauung). Der KAS-18-Leitfaden gibt dazu einen Katalog von Vorgaben an, die für die Berechnung eines maßgebenden Abstands dienen.

Gutachten gemäß §29a BImSchG durch Sachverständige

Sollen besondere Gefährdungen in Ihrem Betrieb vorhanden sein oder sollte einmal trotz aller Vorkehrungen ein Ereignis eingetreten sein, wird unter Umständen ein Sachverständiger gerufen, der gemäß §29b BImSchG bekannt gegeben ist. Hier sind oft detaillierte Angaben nötig, um einen Sachverhalt zu beschreiben und dazu ein Gutachten zu erstellen.

Chemische Reaktionssicherheit ist bei chemischen Anlagen von besonderer Bedeutung. Hier können durch unkontrollierte exotherme Reaktionen Gefährdungen durch hohe Temperatur und/ oder Druck entstehen. Die TRAS 410 gibt eine Regelung vor, wie mit diesen Reaktionen verfahren werden kann, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Chemische Reaktions¬sicherheit (TRAS 410)

Chemische Reaktionssicherheit ist bei chemischen Anlagen von besonderer Bedeutung. Hier können durch unkontrollierte exotherme Reaktionen Gefährdungen durch hohe Temperatur und/ oder Druck entstehen. Die TRAS 410 gibt eine Regelung vor, wie mit diesen Reaktionen verfahren werden kann, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Umgebungsbedingte Gefahren (TRAS 310 + 320)

Gefahren durch Hochwasser (TRAS 310) und Wind sowie Schnee- und Eislasten (TRAS 320) werden in Betrieben häufig unterschätzt. So ist eine statische Berechnung der möglichen Windlasten oder bzw. eventuell spezielle Vorkehrungen gegen die Folgen eines Hochwassers nötig. Diese Umweltereignisse wegen aufgrund des Klimawandels zukünftig immer häufiger und extremer auftreten.

Erneuerbare Energien: Biogasanlagen (TRAS 120)

Für erneuerbare Energien ist das Thema Anlagensicherheit von imminenter Bedeutung. Biogasanlagen erzeugen extrem entzündbares Methan, welches in der Anlage gespeichert wird. Dieses Methan wird aus vergärenden Biostoffen erzeugt, sodass diese Form der Energieerzeugung insgesamt als erneuerbar gilt. Durch den extrem entzündbaren Stoff ist eine Betrachtung der Anlagensicherheit hoch angesiedelt.

Notfallplanung

Mehrere Gesetzestexte fordern die Erstellung von Notfallplänen für den Fall, dass etwas passiert. So z.B. §10 ArbSchG, §13 GefStoffV oder auch §10 StörfallV.
Die Gesetze fordern, dass sowohl die Gesundheit als auch die Sicherheit bei Notfällen und Unfällen gewährleistet ist. Dazu gehören:

  1. Information über das entsprechende Ereignis
  2. Die Verminderung der Auswirkungen
  3. Herbeiführung eines normalen Betriebsablaufs

Zur Notfallplanung gehört nach ArbSchG, dass Vorsorge zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung betroffen wird. Darunter fallen einerseits die bauliche Anordnung und technische Ausrüstung, aber auch organisatorische Maßnahmen, wie Verständigung mit außerbetrieblichen Stellen zur ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung und die regelmäßige Durchführung von Übungen.

Für besonders kritische Anlagen wird von der StörfallV die Erstellung des Alarm- und Gefahrenabwehrplanes nach §10 StörfallV gefordert. Dieser Plan beinhaltet die Möglichkeit einer Katastrophe, die mit den in der Anlage befindlichen Stoffen geschehen kann. Dabei ist nicht nur gefordert, dass eine Alarmierung im Betrieb erfolgen muss, sondern auch in der Öffentlichkeit. Dies muss auch mit der zuständigen Katastrophenschutzbehörde abgestimmt werden. Auch in Chemieparks ist die Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen gefordert, welche die Abstimmung der verschiedenen ansässigen Betriebe erfordert.

Kälteanlagen + Wärmepumpe (TRAS 110)

Kälteanlagen enthalten diverse Stoffe, die Anlagensicherheit benötigen. Nicht nur sind diese Stoffe oft wassergefährdend (Glykol) und benötigen somit das Anforderungspaket der AwSV oder entzündbare Gase sondern es kann sich auch um Ammoniak handeln. Ammoniak ist ein toxisches Gas, welches eine erhöhte Anforderung an Anlagensicherheit erfordert.

Managementsysteme + Sicherheitsmanagement

Managementsysteme sind weniger gesetzliche Vorgabe als Notwendigkeit in einem Betrieb. Sobald ein Betrieb eine bestimmte Größe überschreitet, die im Zweifelsfall schon wenige Mitarbeiter umfasst, ist es nötig, Standards einzuführen.

Damit ein Vertrauensverhältnis zwischen zwei Unternehmen entstehen kann ist es nötig, dass gewisse Standards eingehalten werden. So ist hier das Qualitätsmanagementsystem ISO 9001, Umweltmanagementsystem ISO 14001 / EMAS, Arbeitsschutzmanagement ISO 45001 sowie Energiemanagementsystem 50001 zu nennen, wobei die Normen die Standards vorgeben. Ein integriertes Managementsystem (IMS) ist ein System, welches alle diese Punkte umfasst.
Die StörfallV fordert darüber hinaus die Implementierung eines Sicherheitsmanagementsystems, welches die Inhalte des Anhangs der StörfallV hat und im IMS integriert wird. Dieses beinhaltet im Grunde, wie im Betrieb mit außergewöhnlichen Gefahren, wie sie von sicherheitsrelevanten Anlagen ausgehen können, umgegangen wird. Dabei werden einerseits die betrieblichen Abläufe beschrieben, andererseits auch die Strukturen überprüft

Kritis-DachG

Das Kritis-DachG und die dazugehörige BSI-KritisV sowie das verwandte BSIG ist ein brandaktuelles Thema. Das Kritis-DachG wurde im März 2026 in Kraft gesetzt.

Das Kritis-DachG ist gemacht für die Entwicklung einer Resilienzstrategie für Betreiber kritischer Infrastrukturen, Anlagen etc., damit im Notfall die Versorgung der Öffentlichkeit gewährleistet ist. Dazu haben Betreiber unter anderem Risikoanalysen durchzuführen, die gewisse Szenarien abdecken. Die mindestens abzudeckenden Risiken sind in §11(2) Kritis-DachG genannt.

Das BSIG zielt auf eine IT-Sicherheitsstrategie der Unternehmen ab. Aber nicht nur kritische Anlagen und Einrichtungen fallen unter das BSIG, sondern auch wichtige bzw. besonders wichtige Einrichtungen.

Störfall-Beauftragter

Die Anforderung für Störfallbeauftragte ist gesetzlich in §58a BImSchG geregelt. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen einen oder mehrere Störfallbeauftragte bestellen, die in Störfallfragen beraten.

Unsere Leistung

Die R+D Ingenieurleistungen GmbH bringt Erfahrungen aus der Prozessindustrie ein und vermittelt diese. Wir ermitteln, ob Sie der Störfall-Verordnung unterliegen und beraten Sie zum Stand der Technik sowie Sicherheitstechnik. Wir beraten Sie außerdem in Vorkehrungen zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung von Störfällen. Wir erstellen mit Ihnen Ihr Konzept zur Verhinderung von Störfällen und die Information der Öffentlichkeit. Wir verfügen über Verbindungen zur Werbebranche, damit Ihr Auftritt in der Öffentlichkeit Ihren Vorstellungen entspricht. Weiterhin kommen bei den Betrachtungen maßgeschneiderte Ausbreitungsrechnungen heraus, die Ihr Gefährdungspotential darstellen. Dabei können wir mit Ihnen Szenarien definieren, um anschließend die Ausbreitungsrechnung und Gefährdungsbewertung durchzuführen. Wir ermitteln mit Ihnen Ihre Relevanz bzgl. des Kritis-DachG und des BSIG.

Wir können mit Ihnen den kompletten Sicherheitsbericht erstellen, oder Hilfestellung zur Strukturierung geben. Die nötige Ausbreitungsrechnung führen wir im eigenen Hause durch. Wir definieren mit Ihnen die sicherheitsrelevanten Anlagenteile und führen die systematische Gefahrenanalyse durch. Sollte die systematische Gefahrenanalyse ergeben, dass Zusatzmaßnahmen erforderlich sind, hilft R+D bei deren Festlegungen und Umsetzung. Durch ein straffes und zielgenaues Pflichtenheft werden die Kosten auf dem notwendigen Minimum gehalten.