Der Arbeitsschutz ist ein weites Feld von europäischen Richtlinien, welche im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) verankert sind. Der Arbeitsschutz umfasst den technischen Arbeitsschutz, wie z.B. Regelungen zum Umgang von Maschinen und den sozialen Arbeitsschutz, wie z.B. Jugendschutzgesetz und Mutterschutz.
Das Ziel des Arbeitsschutzes ist es, Arbeitsunfälle und Erkrankungen aufgrund der Arbeit zu verhindern und so für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu sorgen. Um diese Ziele zu erreichen, sind im Arbeitsschutzgesetz Pflichten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer genannt.
DGUV-Vorschriften
(früher BG-Vorschriften)
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat in der deutschen Rechtsprechung im Sinne des Arbeitsschutzes autonomes Satzungsrecht, was bedeutet, dass auch die Vorschriften der DGUV für den Betreiber verpflichtend sind. Die DGUV-Regelwerk (Vorschriften, Regeln, Informationen) gibt allerdings viele Informationen und Hintergründe für die getroffenen Regelungen.
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Lenkungsinstrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Gefahrstoffwirkungen, Maschinen und Arbeitsmittel, das Arbeitsumfeld im Allgemeinen etc. spielen hier zusammen. Es ist eine ganzheitliche Betrachtung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen, unter denen Arbeiten ausgeführt werden, um so Lücken in der Vorsorge aufzudecken. Dabei werden zu physischen auch psychische Faktoren mit einbezogen.
Technische Regeln für Gefahrstoffe
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 und 509 für Läger sowie die TRGS 720-725 zum Explosionsschutz sind jedem Betreiber solcher Anlagen ein Begriff. Diese Technischen Regeln stellen den stand der Technik dar, sodass eine Befolgung ein sicheres Maß gibt.
Chemikalienverbote und Registrierungspflichten (Reach)
Chemikalienverbote und Registrierungspflichten nach Reach sind in der EU ein wichtiges Mittel, um den Einsatz zu begrenzen.
Brandschutz im Baurecht und im Arbeitsschutz/h3>
Der (bauliche) Brandschutz ist im Baurecht verankert und spielt in verfahrenstechnischen und baulichen Anlagen eine besonders wichtige Rolle. Hier ist meist dazu ein Brandschutzkonzept nötig, zumindest wenn ein Industriebau betrachtet wird. Der erforderliche Brandschutz für Industriebauten wird in der landesspezifischen Industriebaurichtlinie (IndBauRL) geregelt. Dabei wird baulich geregelt, wie groß Abschnitte sein dürfen und aus welchen Materialien diese Abschnitte gefertigt sein dürfen sowie ob Brandmelde- und Löschanlagen implementiert werden müssen. Gerade auch die richtige Implementierung von Brandmelde- und Löschanlagen ist ein wichtiger Baustein im Gesamtbrandschutzkonzept.
Zusätzlich zu diesen baulichen Anforderungen gibt es oft darüberhinausgehende Anforderungen durch das Gefahrstoffrecht, insbesondere wenn große Mengen entzündlicher Flüssigkeiten gelagert werden. Dieser Rechtsbereich ist eine entscheidende Größe, wenn es um die Sicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen geht.
Durch unsere interdisziplinäre Fachkompetenz kann auf Verflechtungen mit anderen Rechtsbereichen hingewiesen werden. R+D prüft Ihre Anlage nach dem Gefahrstoffrecht und kann mit Kontakten zu anderen Experten mit Brandschutzerfahrung herstellen. Wir agieren lieferantenunabhängig und erzielen somit Einsparungen bei der maßgeschneiderten Schutztechnik.
DGUV-Vorschriften
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat in der deutschen Rechtsprechung im Sinne des Arbeitsschutzes autonomes Satzungsrecht, was bedeutet, dass auch die Vorschriften der DGUV für den Betreiber verpflichtend sind. Das DGUV-Regelwerk (Vorschriften, Regeln, Informationen) gibt allerdings viele Informationen und Hintergründe für die getroffenen Regelungen.
Erneuerbare Energien: Elektrolyseure und Speicheranlagen
Für erneuerbare Energien ist das Thema Explosionsschutz eine wichtige Sache. Bei Elektrolyseuren entsteht extrem entzündbarer Wasserstoff, der bei den oft geringen Baumaßen oft zu einer heftigen Explosion führen kann.
Weiterhin ist die Wasserstoffspeicherung in Kavernen oft ein Mittel, um den Wandel in der Industrie zu bewerkstelligen.
ArbStättV
Ein Gebäude wird nach Baurecht genehmigt. Allerdings spielt dort auch der Arbeitsschutz im Sinne der Arbeitsstättenrichtlinie hinein. Dort sind z.B. Flucht- und Rettungswege für Beschäftigte beschrieben, die unter Umständen zu Problemen in der Konstruktion führen können. Somit ist ein Zusammenspiel von Arbeitsschutz und Baurecht imminent.
Explosionsschutz
In der Anlagensicherheit spielt der Explosionsschutz eine wichtige Rolle. Unfälle in der letzten Zeit zeigen, dass der Explosionsschutz in verfahrenstechnischen Anlagen nicht vernachlässigt werden darf. Und die gültigen Gesetze schreiben diesen Schutz vor.
Nach §6(4) GefStoffV muss der Betreiber ermitteln, ob es in seinem Betrieb zu einer Explosionsgefährdung kommen kann. Dabei sind aber nicht nur entzündliche Gefahrstoffe von Bedeutung, sondern alle Tätigkeiten und Prozesse, die eine Explosionsgefährdung hervorrufen. Dies schließt sowohl Gefahrstoffe mit anderen Eigenschaften als entzündlich ein als auch Stoffe, die keine Gefahrstoffkennzeichnung tragen. Und auch wenn am Ende keine Explosionsschutzzonen ausgewiesen werden müssen, muss ein Explosionsschutzdokument vorliegen, aus dem hervorgeht, durch welche Schutzmaßnahmen die Gefahren beherrscht werden.
Zu einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre kommt es, wenn mehrere Faktoren zusammenspielen.
- Oxidationsmittel
- Brennstoff
- Zündquelle
Das Oxidationsmittel ist zumeist Luft, kann aber auch jeder anderer oxidierender Stoff sein. Zündquellen sind eingeteilt in 13 Arten, die Energie übertragen können – so z.B. offene Flammen, heiße Oberflächen oder elektrische Funken.
Zudem spielt die feine Verteilung eine Rolle. Deshalb ist es ohne fachliches Vorwissen gar nicht so einfach zu beurteilen, ob explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann oder nicht.
Bei entzündbaren Lösemitteln ist es unmittelbar klar, dass es zu einer explosionsfähigen Atmosphäre kommen kann. Anders ist es bei Staub. Praktisch jeder organische Staub (bspw. Mehl und Zucker) kann bei entsprechender Größe und feiner Verteilung zu einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre führen. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
Diese Vorsicht ist besonders geboten, wenn entzündbare Feststoffe und Flüssigkeiten zusammenkommen. Hier spricht man von hybriden Gemischen. Diese sind im Explosionsschutz ganz besonders genau zu betrachten.
Der Explosionsschutz ist aufgeteilt in primäre, sekundäre und tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen.
Dabei sind die primären Explosionsschutzmaßnahmen die Maßnahmen, die zur Verhinderung des Auftretens vorhanden sind. Im Allgemeinen sind dafür spezielle Lüftungsmaßnahmen oder die technische Dichtheit anzuführen.
Der sekundäre Explosionsschutz stellt die Maßnahmen dar, die ein Wirksamwerden einer Zündquelle– also eine Entzündung der Atmosphäre – verhindern sollen. Hier ist für Geräte die europäische Richtlinie ATEX 2014/34/EU anzuführen, die eine Klassifizierung der explosionsgeschützten Produkte vorgibt. Die Bauweise der einzelnen Zündschutzarten sind in DIN EN Normen geregelt.
Ein weiterer Aspekt sind die MSR-Sicherheitseinrichtungen, die für den Explosionsschutz relevant sind. Zu nennen sind hier Einrichtungen, die explosionsfähige Atmosphäre verhindern (wie z.B. eine Inertisierungseinrichtung) oder eine Zündquelle vermeiden (wie z.B. ein Temperatursensor, der vor Erreichen eines Flammpunkts warnt). Diese Einrichtungen werden in der TRGS 725 behandelt.
Tertiärer Explosionsschutz sind die Maßnahmen, die das Explosionsausmaß auf ein unbedenkliches Maß reduzieren. Hier ist besonders die Bauweise von Behältern anzuführen.
Insgesamt ist der Explosionsschutz sehr wichtig für den Anlangen- und Mitarbeiterschutz.
Unsere Leistung
R+D Ingenieurleistungen GmbH erstellt für Sie und mit Ihnen Explosionsschutzdokumente und berät Sie zum Explosionsschutz.
R+D erstellt mit erprobten Checklisten die Gefährdungsbeurteilung und hilft dem Betreiber bei der Beurteilung sowie der Ableitung von möglichen Maßnahmen. Gerade durch unsere Arbeit in zahlreichen Unternehmen können wir mit bewährten Lösungsansätzen helfen.
Sicherheitsfachkraft
Die Sicherheitsfachkraft unterstützt den Betreiber wie andere Fachkräfte in Fragen des Arbeitsschutzes. Sie ist speziell ausgebildet und arbeitet unabhängig. Allerdings hat sie auch keine Weisungsbefugnis, sondern beratende Funktion.
Unterweisungen
Verschiedene Gesetze fordern die Unterweisung der Mitarbeiter eines Betriebes, darunter auch das Arbeitsschutzgesetz. Zentrale Aufgabe eines Betreibers ist es, die Mitarbeiter über Gesundheitsrisiken aufzuklären. Dabei kann ein Betreiber Pflichten (wie z.B. das Tragen von PSA) auferlegen und auch der Mitarbeiter hat die Pflicht, die aufgetragenen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.